Rechtsprechung
RFH, 25.01.1939 - VI 41/39 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 23.10.1956 - I 116/55 U
Betätigung eines Architekten als Gewerbetreibender - Errichtung von Behelfsbauten …
Der Reichsfinanzhof hat in dem angeführten Urteil VI 385/42 vom 6. Januar 1943 sowie bereits vorher in den Urteilen VI 41/39 vom 25. Januar 1939 (Slg. Bd. 46 S. 81, RStBl 1939 S. 354) und VI 364/40 vom 12. März 1941 (Steuer und Wirtschaft 1941 Nr. 250) ausgesprochen, daß ein Architekt grundsätzlich nur so lange in den Grenzen des freien Berufs bleibe, als er sich auf die Anfertigung der Entwürfe und die Beaufsichtigung beim Bau, d.h. die Beratung des Bauherrn bei der von diesem angeordneten Bauausführung durch dritte Bauunternehmer beschränke.